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Bauablaufstörungen

Ausgangspunkt jedes Gutachtens über gestörte Bauabläufe ist die Analyse des tatsächlich vertraglich Vereinbarten (Bau-Soll), d. h. es müssen diejenigen Unterlagen identifiziert werden, die wirksam Vertragsbestandteil geworden sind. Auf diese Weise müssen die Rechte und Pflichten bzw. Mitwirkungspflichten der Vertragsparteien gegeneinander abgegrenzt und insbesondere die Schnittstellenbereiche bei der Zusammenarbeit der Vertragsparteien im Einzelnen ausgelegt werden.

Im Rahmen des Gutachtens werden Terminpläne, Bauprotokolle, Bautagebücher, Schriftstücke und sonstige Dokumente so ausgewertet und aufbereitet, dass beginnend vom vereinbarten Bau-Soll eine schlüssige Darlegung der Ursachen tatsächlicher Verzögerungen und Mehrkosten möglich ist. Die tragenden Säulen der Dokumentation von Informationen über Ursachen und Auswirkungen von Bauablaufstörungen sind das Bautagebuch, der Terminplan, die schriftliche Korrespondenz, Protokolle von Besprechungen, Gesprächen und Telefonaten.

Hauptaufgabe bei der Ermittlung der entstandenen Mehrkosten aus einem gestörten Bauablauf ist der Nachweis des Mechanismus der Änderung der Preisermittlungsgrundlage. Es ist nachzuweisen, wie die Kosten gemäß Urkalkulation berechnet wurden und auf welche Art und Weise sich nunmehr ein geänderter Preis ergibt. Bei der Beschreibung des Mechanismus ist ein konkreter kausaler Zusammenhang zwischen einer Störung und der Preisänderung herzustellen.

Mehrkostenvergütungsansprüche werden im Zusammenhang mit gestörten Bauabläufen regelmäßig aus einer Sammlung von Behinderungen sowie geänderten und zusätzlichen Leistungen geltend gemacht. Hieraus ergibt sich, dass der Mehrkostenvergütungsanspruch einerseits als tatsächlicher Schaden über den Vergleich zweier Vermögenslagen und andererseits als Vergütungsänderung über kalkulatorisch ermittelte Kosten nachgewiesen werden muss.

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